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Adventmarkt Spittelberg, 1070 Wien

Beschäftigungszeitraum: 13.11.2026 bis 23.12.2026

20–30 Wochenstunden oder geringfügige Beschäftigung

Rechnerisch ca. EUR 12,00 netto pro Stunde inklusive aliquotem Urlaubs- und Weihnachtsgeld plus Trinkgeld

Für unseren Burger- und Erdäpfelofenstand am Spittelberg suchen wir für die Adventszeit 2026 motivierte und zuverlässige Mitarbeiter.

Du hast Freude am Zubereiten von Speisen, arbeitest gerne mit Menschen und behältst auch dann den Überblick, wenn einmal richtig viel los ist? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung.

Anstellungsart: Teilzeit


Aufgaben

Deine Aufgaben

  • Burger und Ofenerdäpfel frisch zubereiten
  • Speisen vorbereiten, anrichten und ausgeben
  • Kassieren
  • Freundliche Betreuung unserer Gäste
  • Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten
  • Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten

Das bringst du mit

  • Etwas Erfahrung in der Gastronomie oder Küche
  • Grundkenntnisse in der Zubereitung von Speisen
  • Freude am Kochen und am Umgang mit Lebensmitteln
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Selbstständige und saubere Arbeitsweise
  • Freundliches und gepflegtes Auftreten

Eine abgeschlossene gastronomische Ausbildung ist nicht erforderlich.


Qualifikationen

Arbeitszeit

Die Dienste werden nach Absprache innerhalb unserer Rahmenöffnungszeiten eingeteilt:

Montag bis Freitag: 14:00 bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 11:00 bis 22:00 Uhr


Wir bieten

Wir bieten eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 20 bis 30 Wochenstunden.

Nach Vereinbarung ist auch eine geringfügige Beschäftigung möglich.

Arbeitsort: Spittelberg, 1070 Wien
Beschäftigungszeitraum: 13.11.2026 bis 23.12.2026

Bezahlung

Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt bei entsprechender Einstufung als Hilfskraft EUR 2.096,50 brutto pro Monat auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenstunden. Bei Teilzeit erfolgt die Bezahlung aliquot entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit.

Unter Berücksichtigung des aliquoten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes entspricht dies bei den angenommenen üblichen Abzügen rechnerisch rund EUR 12,00 netto pro geleisteter Normalarbeitsstunde.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden entsprechend der Dauer des befristeten Dienstverhältnisses aliquot berechnet und im Rahmen der Lohnabrechnung abgerechnet.

Der tatsächliche Nettobetrag kann aufgrund der persönlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation vom genannten rechnerischen Nettowert abweichen.

Je nach Berufserfahrung und Qualifikation besteht Bereitschaft zur Überzahlung.

Trinkgeld kommt zusätzlich hinzu und ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.

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